Häufig gestellte Fragen zur Schweizer Autobahnvignette
Die Schweizer Autobahnvignette ist eine Jahresgebühr für die Nutzung des Schweizer Nationalstrassennetzes. Sie kostet CHF 40 und ist als Klebe-Vignette oder E-Vignette erhältlich.
Die Vignette gilt vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des übernächsten Jahres – also faktisch 14 Monate. Es gibt keine Tages-, Wochen- oder Monatsvignette.
Alle Schweizer Autobahnen (A-Strassen) und die meisten Autostrassen sind vignettenpflichtig. Kantons- und Gemeindestrassen sind ausgenommen.
Ja. Die Vignettenpflicht gilt unabhängig vom Wohnsitz oder der Fahrzeugzulassung.
Die Vignette kostet CHF 40 – unabhängig vom Kaufkanal.
An Grenzübergängen, Tankstellen in der Schweiz, bei der Post, online (E-Vignette über das ASTRA-Portal) und bei Automobilclubs.
Ja, die E-Vignette kann über das offizielle Portal des ASTRA online gekauft werden. Sie ist sofort nach dem Kauf gültig.
Die Klebe-Vignette muss von innen an der Windschutzscheibe angebracht werden, gut sichtbar von aussen.
Eine falsch angebrachte Vignette gilt als ungültig. Sie riskieren eine Busse von CHF 200 plus den Vignettenpreis.
Nein. Die Klebe-Vignette hat Sicherheitsmerkmale, die beim Ablösen zerstört werden. Eine abgelöste Vignette ist ungültig.
Die E-Vignette ist die digitale Alternative zur Klebe-Vignette. Sie wird über das ASTRA-Portal am Kennzeichen registriert und durch automatische Kennzeichenlesung kontrolliert.
Ja, die E-Vignette ist unmittelbar nach dem Kauf gültig.
Ja. Motorräder bis 3,5 t sind vignettenpflichtig. Die Vignette wird an der Windschutzscheibe oder an einer geeigneten Stelle der Verkleidung angebracht.
Nein. Anhänger benötigen keine eigene Vignette. Massgeblich ist das Zugfahrzeug.
Viele Mietfahrzeuge haben bereits eine Vignette. Prüfen Sie dies vor der Fahrt auf Nationalstrassen.
Kontrollen erfolgen stationär an Grenzübergängen sowie mobil durch Kantonspolizei und Grenzwacht.
CHF 200 Busse zuzüglich dem Vignettenpreis von CHF 40. Total: CHF 240.
Wenden Sie sich an die ausstellende Behörde. Beschwerden müssen schriftlich und innerhalb der angegebenen Frist eingereicht werden. Geben Sie Kennzeichen, Datum, Ort und Ihre Kontaktdaten an.
Beschwerden richten Sie an die auf dem Bussenzettel genannte Behörde. Für allgemeine Anfragen: ASTRA, Bundesamt für Strassen, 3003 Bern.